Welche Leistungsart?
Sie können, je nach Ihrer persönlichen Situation, zwischen verschiedenen Leistungsarten auswählen.
a. Sie wählen die Pflegegeldleistung, wenn Angehörige die Pflege selbst sicherstellen können. Sie bekommen Ihr Pflegegeld in Höhe Ihres Pflegegrades monatlich ausgezahlt.
b. Sie wählen die Pflegesachleistung, da Sie alle Leistungen in Höhe Ihrer Pflegesachleistungsstufe durch einen Pflegedienst erbringen lassen möchten. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, es wird kein Pflegegeld ausgezahlt.
c. Sie wählen eine Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld und bestimmen selbst, in welcher Höhe Sie Sachleistungen von einem Pflegedienst abrufen. Sie bekommen nach Abrechnung des Pflegedienstes mit der Kasse den restlichen Pflegegeldbetrag anteilmäßig von Ihrer Krankenkasse ausgezahlt.
Die Pflegegrade
Voraussetzungen/Hilfebedarf | Pflegegeldleistungen monatlich | Pflegesachleistung monatlich | |
Pflegegrad I Erheblich pflegebedürftig |
mehr als 45 Minuten täglich Grundpflege, zusätzlich mind. 45 Minuten Hauswirtschaft | 244,00 € | 468,00 € |
Pflegegrad II schwerpflegebedürftig |
mind. 2 Stunden täglich Grundpflege, mind. 1 Stunde Hauswirtschaft | 458,00 € | 1144,00 € |
Pflegegrad III schwerstpflegebedürftig |
mind.4 Stunden täglich Grundpflege, zusätzlich 1 Stunde Hauswirtschaft. Hilfebedarf auch mehrfach nachts. | 728,00 € | 1612,00 € |
Pflegegrad IIIH schwerstpflegebedürftig Härtefall |
mind. 7 Stunden täglich Grundpflege davon mind. 2 Stunden in der Nacht, zusätzl. Hauswirtschaft | - | 1995,00 € |