Die Pflegeversicherung
Wer ist pflegeversichert?
Sie sind automatisch dort pflegeversichert, wo Ihr Krankenversicherungsschutz besteht. Nur wer privat krankenversichert ist, muss eine private „Pflege-Pflichtversicherung“ abschließen.
Wer ist pflegebedürftig?
Menschen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen nicht in der Lage sind, ohne Hilfen Ihren Alltag zu bewältigen. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Hilfebedürftigkeit muss für mindestens ein halbes Jahr gegeben sein.
Wie beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie nur nach Antragstellung! Diesen fordern Sie von Ihrer Krankenkasse an. Bei Ausfüllen des Antrages ist Ihnen Ihre Krankenkasse oder auch die Garant Pflegedienst GmbH behilflich.
Die Krankenkasse vermerkt den Tag des Einganges und gibt Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter. Von dort erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung im Haushalt des Pflegebedürftigen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen untersucht den Pflegebedürftigen und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Einstufung erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Durch einen schriftlichen Bescheid der Krankenkasse erhalten Sie Mitteilung über die Höhe der Einstufung. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen und erneut prüfen zu lassen. Von der Antragstellung bis zur Erteilung eines Einstufungsbescheides vergehen oftmals bis zu 3 Monaten! Selbstverständlich gehen Ihnen für diese Zeit keine Leistungen verloren, da die Einstufung dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgt.
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie nur nach Antragstellung! Diesen fordern Sie von Ihrer Krankenkasse an. Bei Ausfüllen des Antrages ist Ihnen Ihre Krankenkasse oder auch die Garant Pflegedienst GmbH behilflich.
Die Krankenkasse vermerkt den Tag des Einganges und gibt Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter. Von dort erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung im Haushalt des Pflegebedürftigen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen untersucht den Pflegebedürftigen und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Einstufung erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Durch einen schriftlichen Bescheid der Krankenkasse erhalten Sie Mitteilung über die Höhe der Einstufung. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen und erneut prüfen zu lassen. Von der Antragstellung bis zur Erteilung eines Einstufungsbescheides vergehen oftmals bis zu 3 Monaten! Selbstverständlich gehen Ihnen für diese Zeit keine Leistungen verloren, da die Einstufung dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung erfolgt.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Zusätzlich zur Pflegegeld- und Pflegesachleistung bietet die Pflegeversicherung weitergehende Leistungen an:
a. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
b. Tages- und Nachtpflege
c. Zusätzliche Betreuungsleistungen
d. Leistungen bei Heimpflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe
e. Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel für den Verbrauch bis monatlich 40,00 €
f. Hilfsmittel, z. B. Pflegebetten
g. Zuschüsse zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung bis zu 4000 Euro je Maßnahme
h. Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme
i. Pflegekurse für Pflegepersonen
j. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen
k. Gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen
l. Anspruch auf Pflegezeit, Freistellung vom Arbeitgeber ohne Bezüge
m. Pflegebegutachtung-besuche für Pflegegeldempfänger: bei Pflegegrad I + II halbjährlich, bei Pflegegrad III vierteljährlich durch Ihren Garant-Pflegedienst
Wünschen Sie weitere Auskünfte? Bitte sprechen Sie uns an.