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Krankenkassenleistungen

Medizinische Behandlungen, die von Ihrem Arzt per Verordnung angeordnet werden, da Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen diese Tätigkeiten nicht ausführen kann, können von einer unserer qualifizierten Fachkräfte übernommen werden.

Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Injektionen
  • Medikamente richten und verabreichen
  • Wundverbände
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Überwachung der Infusion

und vieles mehr...

Wir leiten Sie auch gerne an, damit einzelne Tätigkeiten, wie zum Beispiel Insulin-Injektionen vom Patienten oder deren Angehörigen selbstständig ausgeführt werden können.

Voraussetzung für die Übernahme von medizinischer Behandlungspflege durch eine Fachkraft ist eine vom behandelnden Arzt ausgestellte und von der Krankenkasse genehmigte Verordnung.

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten der erbrachten Leistungen für maximal 28 Tage im Jahr - hinzukommen 10,00 € je ärztliche Verordnung (rosa Formular). Über die entstehenden privaten Kosten werden Sie im Bewilligungsschreiben von Ihrer informiert. Eine Rechnung über den Zuzahlungsbetrag erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Alternativ überlegen Sie, ob Ihre Zuzahlung bei Verordnungen, Medikamenten und anderen therapeutischen Behandlungen so hoch ist, dass Sie eine Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Kasse beantragen.

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